Updates und Errata zum Buch »Wärmepumpen«, 1. Aufl. 2023

Diese Seite enthält Updates und Errata zum Buch »Wärmepumpen« (1. Aufl. 2023).

S. 193, Förderungen Deutschland 2023/2024 (Stand 19.12.2023)

Die wegen eines Urteils des Verfassungsgerichts verhängte Haushaltssperre der Bundesregierung wurde für das Haushaltsjahr 2023 bereits wieder aufgehoben. Der Haushalt für das Jahr 2024 soll am 02. Februar 2024 verabschiedet werden. Was bedeutet das für Förderungen im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden?

  • Die Förderung für Energieberatungen (Erstellung des sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans –> iSFP) wurde ausgesetzt. Es ist bisher nicht bekannt, wann eine Antragstellung wieder möglich ist. Da der Haushalt für 2023 wieder freigegeben ist, wird in der Branche erwartet, dass die Freigabe in Kürze erfolgt.

  • Die Förderung für energetische Sanierungsprojekte im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) war von der Haushaltssperre ausgenommen. Es können also bis Ende des Jahres weiterhin Förderanträge gestellt werden. Wer noch keinen iSFP erstellen hat lassen, kann derzeit jedoch nicht den 5-% iSFP-Bonus beantragen (siehe vorheriger Punkt).

  • Ab 2024 ändern sich die Bedingungen für die BEG. Im Rahmen der Überarbeitung des Haushaltes für 2024 wurden Verbesserungen, die im Rahmen des Baugipfels im September beschlossen wurden, wieder zurückgenommen. Trotz Rücknahme einiger Boni sind weiterhin Förderungen von 30 bis 70 % bei Heizungen (z.B. Wärmepumpen) und 15 – 20 % bei der Verbesserung der Gebäudehülle (Fenstertausch, Dämmung etc.) möglich. Sofern eine Antragsstellung ab dem 01.01.2024 noch nicht möglich ist, sollen Maßnahmen dennoch begonnen und nachträglich ein Förderantrag gestellt werden dürfen.

Quellen:

Letzte Änderung 19.12.2023. Vielen Dank an alle Leser, die mir Feedback geben!