Der österreichische Nationalrat hat soeben beschlossen, dass für eBooks wie für Bücher die Buchpreisbindung gelten soll. Mit anderen Worten: Ein einmal festgesetzter Preis für ein eBook darf nicht mehr geändert werden, alle Verkäufer müssen sich daran halten (wie bei einem Buch eben). Persönlich glaube ich zwar eher nicht, dass das dem Kulturgut Buch = eBook hilft, aber sei es wie es sei.
Nur gilt steuerrechtlich: eBooks sind gar keine Bücher! Es sind elektronische Dienstleistungen. Und als solche ist für sie in Österreich 20% Mehrwertsteuer zu zahlen, d.h., der ermäßigte Steuersatz von 10% für Bücher gilt nicht!
Das ist eine (typisch österreichische) Doppelmoral: kulturpolitisch muss man eBooks schützen (oder die eBook-Konsumenten?), aber steuerpolitisch untergräbt man den Markt. Unterdessen verkauft amazon seine eBooks weiterhin via Luxemburg. Denn dort gilt für eBooks ein Steuersatz von nur 3% …
Schöne neue eBook-Welt!
In Deutschland bedeutet Buchpreisbindung, dass der Preis sehr wohl vom Verlag geändert werden darf, dieser dann aber von allen Händlern einheitlich geändert werden muss, da die Buchpreisbindung ein Instrument zum Schutz der Händler ist und weder auf den Autor noch auf den Verlag abzielt. Unabhängig davon kann man die Buchpreisbindung für E-Books damit umgehen, dass man einfach verschiedene „Ausgaben“ herausbringt, für die jeweils ein anderer, jedoch einheitlicher Preis festgelegt werden muss. Wie auch immer, mit Büchern haben E-Books eben offenkundig kaum etwas zu tun, nur ist das leider beim Gesetzgeber noch nicht angekommen.