Swift kennt im Wesentlichen dieselben Operatoren wie die meisten anderen Programmiersprachen — also etwa +, -, * und / für die Grundrechnungsarten, = für Zuweisungen, == und === für Vergleiche etc. Allerdings gibt es in Swift auch einige Besonderheiten, die einen genaueren Blick rechtfertigen. Vorweg ein Überblick:
Operator Bedeutung
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(a, b) = (1, 2) Mehrfachzuweisung
a &+ b Addition ohne Überlaufkontrolle
a &- b Subtraktion ohne Überlaufkontrolle
a &* b Multiplikation ohne Überlaufkontrolle
a &/ b Division ohne Überlaufkontrolle
a &% b Restwert ohne Überlaufkontrolle
a ?? b Nil Coalescing
a ~= b Vergleichsoperator für `switch/case`
Wer in die missliche Lage geriet, das root-Passwort eines RHEL- oder CentOS-Systems zurücksetzen zu müssen, konnte bis einschließlich Version 6 im Single User Modus booten. Dort war ein root-Login ohne Passwort möglich. Mit passwd konnte dann ein neues root-Passwort eingestellt werden. Unter RHEL und CentOS 7 müssen nun aber neue Wege beschritten werden.
Auf pi-buch.info habe ich einen kurzen Beitrag zu openELEC 5 veröffentlicht. Um es kurz zu machen: Trotz der Hauptversionssprünge von openELEC 4.2 auf 5.0 und von XBMC 13 auf Kodi 14 ändert sich für Raspberry-Pi-Anwender verblüffend wenig.
Im Grafikmodus sowie via SSH funktionieren die bei der CentOS-Installation gewählten Spracheinstellungen problemlos. Wenn Sie aber in Textkonsolen arbeiten möchten (z.B. in einer virtuellen Maschine, bei einer Schulung, im Unterricht), dann zickt CentOS gerne. Mit den folgenden Tipps gelingt Ihnen auch in der Textkonsole die Eingabe von äöüß.
Normalerweise werden Sie Swift-Programme mit Xcode entwickeln und später in kompilierter Form ausführen — sei es auf einem iOS-Gerät oder unter OS X. Swift bietet aber auch abseits des bekannten Xcode-Pfads interessante Wege zur Programmausführung und -entwicklung.
Vor einem halben Jahr hat Apple seine Entwickler mit der neuen Programmiersprache Swift überrascht. Im Vergleich zu Objective X ist Swift eine moderne Sprache mit einer einfachen und klaren Syntax. Swift mindert damit eine wesentliche Hürde für angehende iOS- oder OS-X-Entwickler und wird Objective C längerfristig wohl ablösen.
Was gibt es Schöneres, als eine neue Programmiersprache kennenzulernen? In diesem Sinne werde ich Ihnen auf diesem Blog in den nächsten Monaten einige Spezialitäten von Swift vorstellen. Den Start macht eine Art »Hello-World«-Blogbeitrag.
Ein Monat nach openSUSE 13.2 ist nun auch Fedora 21 fertig geworden. Der gemeinsame Nenner der beiden Distributionen sind die großen Verspätungen bei der Fertigstellung (openSUSE: 12 statt 8 Monate; Fedora: 12 statt 6 Monate) und die Verwendung von Gnome 3.14 als Desktop-System. Was mir ad-hoc sonst noch aufgefallen ist, folgt nach der Versionstabelle.
Gerade bin ich über ein ebenso nützliches wie empfehlenswertes Python-Script gestolpert: ps_mem hilft dabei, die Speichernutzung auf einem Linux-System nach Programmen aufzuschlüsseln. Im Gegensatz zu top oder ps zählt ps_mem nicht jeden Prozess einzeln auf. Außerdem bemüht sich das Programm so gut wie möglich, gemeinsam genutzte Bibliotheken herauszurechnen (shared memory). Und schließlich wird das Ergebnis in einer wirklich lesbaren Form präsentiert.
Seit mehreren Jahren unterrichte ich an zwei Fachhochschulen Java für (überwiegend) Programmiereinsteiger. Da konnte es eigentlich nicht anders kommen — aus dem Unterricht ist ein Buch geworden, das sich explizit an Java-Einsteiger richtet. Es ist als Begleitbuch zu einem Java-Kurs ebenso geeignet wie für das Selbststudium.
An sich klingt es ja vernünftig: Ab 1.1.2015 werden die großen eBook-Anbieter (Amazon, Apple etc.) dazu gezwungen, bei eBook-Verkäufen die MWst gemäß den Regeln des Landes zu verrechnen, aus dem der Käufer kommt. Bisher hat Amazon den eBook-Verkauf einfach über eine Niederlassung in Luxemburg durchgeführt, wo eBooks nur mit 3% zu versteuern sind. Nunmehr gilt der MWst-Satz des Landes, also 19% für Käufer aus D, 20% für Käufer aus A etc.
Positiv an dieser Regelung ist, dass es nun etwas mehr Chancengleichheit zwischen großen internationalen Anbietern und zumeist kleineren Firmen gibt, die nicht mir-nichts-dir-nichts einen Firmenstandort in Luxemburg einrichten können.
ABER. Ein großes ABER. Die EU-Gesetzgeber haben in ihrem Regulierungswahn das Kind wieder mal mit dem Bad ausgeschüttet.
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